Die Studierenden sind in der Lage, eine Verpflegung unter Berücksichtigung der möglichen Rahmenbedingungen zu planen unddurchzuführen. Sie kennen die spezifischen Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers als auch die Anforderungen derunterschiedlichen Zielgruppen und wissen diese entsprechend zu berücksichtigen. Die Studierenden kennen die Leitlinien undBeratungsstandards der Fachgesellschaften und können diese auch praktisch umsetzen. Geläufige Verpflegungs- undProduktionssysteme können aufgebaut und eingerichtet werden, wobei die spezifischen Besonderheiten und Anforderungen(Hygiene, Gerätetechnik, Personalkapazitäten, Arbeitssicherheit, Kommunikation intern wie extern) berücksichtigt werden können.Die Studierenden können in der Gemeinschaftsverpflegung sowie im individuellen präventiven und kurativen Umfeld Kost-Beratungs-und Diätpläne erstellen. Sie kennen die Möglichkeiten und Limitationen der Versorgungssysteme und Herstellungsprozesse undkönnen die an der Verpflegung Beteiligten fachgerecht anleiten und beraten