Währenddessen werden die Vergütungsregelungen mit der VG Wort unter den Rahmenbedingungen des neuen UrhWissG neu ausgehandelt.
Was bedeutet das für Lehre und Studium?
Ab dem Sommersemester 2018 (bzw. 1.3.2018) gilt das neue UrhWissG in Verbindung mit einer noch auszuhandelnden neuen Vergütungsregelung mit der VG Wort. Das neue Gesetz fasst alles Wichtige für "Unterricht und Lehre" dann in § 60a zusammen (siehe dazu Foliensatz von Hr. Striepling). In den Grundaussagen sorgt es für Kontinuität und mehr Klarheit.