Nach erfolgreichem Bestehen des Wahlpflichtmoduls " Vorratsschutz und Lagerhaltung mit Einführung in das Gefahrstoffrecht" wird zusammen mit dem Bachelorzeugnis die Sachkunde nach §11 ChemVVO erworben. Mit diesem Zertifikat kann bei den zuständigen Behörden die Sachkunde Pflanzenschutzsachkundeverordnung Anlage 1 Teil C (Inverkehrbringen) beantragt werden. Sachkunde Teil A und Teil B werden mit Pflichtveranstaltungen im Studiengang Landwirtschaft erworben.